Nach Informationen der KfW vom 22. November besteht demnach ein sofortiger Antrags- und Zusagestopp für die Förderung genossenschaftlichen Wohnens, Kredit 134, sowie für den Investitionszuschuss 455-B, der auf die Barrierereduzierung beim altersgerechten Umbau abzielte. Bereits zugesagte Darlehen und Zuschüsse sind nicht berührt.
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