Es darf nun nicht einfach überall gekifft werden: Wer sich völlig legal in der Öffentlichkeit einen Joint anzünden will, muss wie überall in Deutschland, auch im Landkreis Rotenburg nach einem Plätzchen dafür suchen. Denn das von der „Ampel“ eingebrachte Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen sollen: im Abstand von einhundert Meter um Schulen, Kitas, Jugendzentren, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
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