AGB für Print-Abonnements

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Verlag Wilhelm Böning Verlag der Kreiszeitung Wesermarsch GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 36, 26954 Nordenham (nachfolgend „KZW“ genannt) und ihren Abonnenten für Verträge über den regelmäßigen Bezug der KREISZEITUNG WESERMARSCH (Abonnementsvertrag).
1.2 Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Abonnenten wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der KREISZEITUNG WESERMARSCH (Abonnementsvertrag) kommt durch die Bestellung des Abonnenten und durch die Bestätigung der KZW zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung. Die KZW ist nicht verpflichtet, auf eine Bestellung hin einen Abonnementvertrag abzuschließen.
2.2 Nach Eingang des Angebots bei der KZW erhält der Interessent eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten sowie den vollständigen Vertragstext aufführt. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch die KZW dar. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung (Bestellbestätigung) der KZW oder durch die Aufnahme der Lieferung durch die KZW zustande. Sollte der Interessent binnen 2 Wochen keine Annahmeerklärung von der KZW erhalten, gilt das Angebot als abgelehnt und der Interessent ist nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
2.3 Prospekte sind Bestandteil der Zeitung und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
2.4 Im Abonnement ist der tägliche KZW-Newsletter inbegriffen. Diese Leistung kann jederzeit über den Link im entsprechenden Newsletter abbestellt werden.

3. Speicherung des Vertragstextes

Nach Abschluss des Abonnementvertrages wird der Vertragstext von der KZW EDV-technisch gespeichert. Der Vertragstext ist für den Abonnenten zugänglich und kann von ihm per E-Mail unter aboservice@kreiszeitung-wesermarsch.de bei der KZW angefordert werden. Die Übersendung des Vertragstextes erfolgt umgehend im Anschluss an die Anfrage des Abonnenten durch die KZW per E-Mail.

4. Laufzeit, Beendigung und Aussetzung des Abonnementvertrages

4.1 Befristete Abonnements enden zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4.2 Unbefristete Abonnements laufen auch nach Ablauf einer Mindestbezugszeit weiter, wenn sie nicht zuvor gekündigt werden.
4.3 Das Abonnement kann mit einer Frist von 14 Tagen von beiden Seiten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Die Kündigung ist zu richten an: aboservice@kreiszeitung-wesermarsch.de oder postalisch an: Verlag der Kreiszeitung Wesermarsch GmbH & Co. KG, Abo-Service, Bahnhofstraße 36, 26954 Nordenham.
4.4 Der Abonnent hat die Möglichkeit den Bezug der gedruckten KREISZEITUNG WESERMARSCH auszusetzen. Eine Gutschrift für die Lieferunterbrechung wird nicht gewährt. Die gewünschte Aussetzung ist mindestens zwei Tage vor dem ersten Tag der Lieferunterbrechung gegenüber der KZW anzuzeigen. Sie ist zu richten an: siehe 4.3. oder telefonisch unter: 04731 / 943-222.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die vom Abonnenten an die KZW zu zahlenden Entgelte (Bezugspreis) bestimmen sich nach den jeweils geltenden Preisen bei Vertragsabschluss für die vertraglich vereinbarte Leistung.
5.2 Der Bezugspreis ist monatlich am ersten Werktag eines Kalendermonats fällig und enthält die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
5.3 Sobald und solange sich der Abonnent in Zahlungsverzug befindet, ist die KZW berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen. Ebenso ist die KZW berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.
5.4 Zur Bezahlung des Abonnements kann der Nutzer zwischen SEPA-Lastschrift und Rechnung wählen. Die KZW behält sich vor, für Abonnements mit Vorteilskonditionen auf die Zahlweise „Rechnung“ zu verzichten.

6. Preisanpassungen

6.1 Der Bezugspreis für das Abonnement setzt sich zusammen aus den Druck-, Papier-, Versand-, Personal- und Energiekosten sowie der Gewinnspanne und der Mehrwertsteuer.
6.2 Führt eine Erhöhung der Druck-, Papier-, Versand- Personal- und Energiekosten für die KZW zu einer Kostensteigerung hinsichtlich des Abonnements, behält sie sich vor, diese Steigerung an die Abonnenten weiterzugeben.
6.3 Die Preisanpassung wird vorab, mindestens aber 14 Tage vor der Erhöhung, in der KREISZEITUNG WESERMARSCH angekündigt.

7. Bundles

7.1 Verbindet die KZW ihre Abonnements mit kostenlosen Zusatzleistungen, ist sie jederzeit berechtigt, diese Leistungen wieder einzustellen.
7.2 Gewerbliche Kunden sind von den Bundle-Angeboten ausgeschlossen.

8. Zugangsberechtigungen für digitale Angebote

Die KZW ist berechtigt, den Zugang zu ihren digitalen Produkten zu limitieren, indem sie die gleichzeitige Nutzung der Zugangsdaten eines Kunden durch mehrere Personen technisch beschränkt oder verhindert und/oder den von ihren Abonnenten benannten berechtigten Mitnutzern eigene personalisierte Zugangsdaten zur Verfügung stellt, die nicht weitergegeben werden dürfen.

9. Zustellung und Änderung der Zustelladresse

9.1 Die Zustellung der KREISZEITUNG WESERMARSCH erfolgt im Regelfall durch Zeitungszusteller. Ist diese dem Verlag nicht möglich oder seinen Zustellern nicht zumutbar, so erfolgt die Lieferung per Post.
9.2 Der Abonnent hat – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag, nicht aber auf Zustellung zu einer bestimmten Uhrzeit. Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen, bei verspäteten Reklamationen sind Entschädigungen des Abonnenten für die Vergangenheit ausgeschlossen. Nachsendungen der Zeitung erfolgen auf Gefahr des Abonnenten.
9.3 Im Falle von höherer Gewalt oder Betriebsstörungen wie Streiks oder Aussperrungen bestehen keinerlei Entschädigungen gegenüber dem Verlag.
9.4 Änderungen der Zustelladresse sind der KZW umgehend mitzuteilen.

10. Studentenabonnements

Der Erhalt eines ermäßigten Studentenabonnements setzt die regelmäßige Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung zu Semesterbeginn voraus.

11. Haftung

11.1 Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung sind Schadensersatzansprüche, einschließlich solcher, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten seitens der KZW vorliegt.
11.2 Der in Abs. 1 konstituierte Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der KZW oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KZW beruhen.
11.3 Der in Abs. 1 konstituierte Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KZW oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KZW beruhen.
11.4 Der in Abs. 1 konstituierte Ausschluss gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Fall eines von der KZW abgegeben Garantieversprechens.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Ist der Abonnent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der KZW.
13.2 Die KZW behält sich vor, gerichtliche Schritte auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Abonnenten einzuleiten. Für Verbraucher ist deren allgemeiner Gerichtsstand (Wohnsitz) maßgeblich.
13.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.4 Die KZW hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

Stand: 30.03.2022

nach Oben