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Haftbefehl gegen einen „Sonntagsspaziergänger“

Am 25. April 2021 bewegen sich „Sonntagsspaziergänger“ in Cuxhaven mit lauter Musik und Plakaten vom Kaemmererplatz in Richtung Amtsgericht. Das Problem dabei: Es ist nur eine stationäre Versammlung genehmigt. Entgegen polizeilichen Weisungen bewegen sich die Teilnehmer des nicht angemeldeten Protestumzugs gegen die Infektionsschutzmaßnahmen geschlossen weiter die Deichstraße hinauf. Was anschließend geschieht, sollte am Dienstag Teil eines Strafverfahrens sein.

Bei Protesten von Impfgegnern am 25. April missachten Teilnehmer die von der Polizei verfügten Auflagen. Außerdem verletzen sie Vollstreckungsbeamte.

Bei Protesten von Impfgegnern am 25. April missachten Teilnehmer die von der Polizei verfügten Auflagen. Außerdem verletzen sie Vollstreckungsbeamte. Foto: Archiv


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