Rentner, die antragsberechtigt sind, aber bislang keine Energiepreispauschale überwiesen bekommen haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) stellen.
Der Antrag ist online unter kbs.de/EPP zu finden und per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, zu schicken.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte. Personen, die in Deutschland wohnen und ihre Rente oder vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU erhalten und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen ebenfalls die Energiepreispauschale. (pm/yvo)