Nach der Verurteilung wegen des Mordes an Ekaterina B. wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach vom Spätherbst an der Bundesgerichtshof mit dem spektakulären Fall beschäftigen müssen. Denn sowohl der angeklagte Ehemann der Toten als auch die Staatsanwaltschaft haben gleich nach dem Richterspruch Ende Mai Revision eingelegt. Ihre Zweifel müssen sie aber erst dann auch schriftlich begründen, wenn wiederum das Urteil mit der Begründung der Strafkammer schriftlich vorliegt. Und das ist bis heute nicht geschehen. Die Richter haben dafür mindestens fünf Wochen Zeit, „die Frist verlängert sich aber mit der Anzahl der Sitzungstage“, teilt der Sprecher des Landgerichts, Richter Jan Stegemann, nun auf Anfrage mit. Mehr als neun Monate lang war in 44 Sitzungstagen dem 47-Jährigen der Prozess gemacht worden. Nach Stegemanns Kenntnis müsse das schriftliche Urteil aber Anfang September vorliegen.
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