Nach der Ermordung eines weiteren Polizeimeisters Mitte Juli 1947 befiehlt der Stader Polizeichef, dass Beamte des nachts in „gefährdeten Gebieten“ zwingend in Doppelstreife ihren Dienst zu versehen haben. So dies nicht möglich ist, haben Polizisten auf nächtlichen Streifengängen „ein oder zwei Leute des Selbstschutzes mitzunehmen“.
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