Tarmstedt

Vorwerk passt die Satzung für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser an

Die Gemeinde Vorwerk hat jetzt die Satzung für die Benutzung ihrer Dorfgemeinschaftshäuser angepasst. Künftig soll die Nutzung der Häuser einheitlich geregelt sein.

Wer eines der Häuser für Veranstaltungen mietet, zahlt für einen ganzen Tag 100 und für einen halben Tag 50 Euro.

100 Euro zahlt, wer die Häuser für eine Trauerfeier mietet. Das sollte kostenlos sein, sagte Ratsherr Torsten Diedrich in jüngster Ratssitzung. Bürgermeister Jens Frömmrich entgegnete, dass die Nutzung einer Kapelle noch teurer und diese Summe zudem bereits beschlossen sei.

Vereine und Jugendgruppen können die DGHs weiterhin kostenlos nutzen. Auch für kulturelle und soziale Veranstaltungen müssen keine Gebühren gezahlt werden. Allerdings dürfen dann auch keine Gelder eingenommen werden. Spenden sind aber erlaubt. (ha)

Saskia Harscher

Reporterin

Saskia Harscher, Diplom-Politikwissenschaftlerin, fand über ein Praktikum zum Journalismus. Sie volontierte bei der ZEVENER ZEITUNG und gehört seit 2021 als Reporterin zum ZZ-Redaktions-Team.

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