In Bremen und in Bremerhaven tagen die jeweiligen Wahlbereichsausschüsse, um über die Wahlvorschläge aller Parteien zu befinden. Doch bei der zerstrittenen AfD besteht das Problem, dass in der Stadt Bremen zwei Wahllisten eingereicht worden sind. Dies ist nach dem Wahlgesetz unzulässig.
Ein AfD-Wahlvorschlag stammt von einem so genannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich, der andere von einem so genannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Parteilager nehmen für sich in Anspruch, rechtmäßig die AfD zu vertreten.
Es kann auf jeden Fall nur eine AfD-Liste zugelassen werden, im äußersten Fall darf die Partei in der Stadt Bremen gar nicht antreten. Für Bremerhaven gibt es nur eine AfD-Liste. Bei der vorigen Wahl zum Landesparlament, der Bremischen Bürgerschaft, 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.