Bremen

Bremer AfD droht das Aus bei der Bürgerschaftswahl

Die Frage, ob die AfD bei der Bürgerschaftswahl in Bremen antreten kann, ist weiterhin unklar. Von der Partei liegen zwei Wahlvorschläge vor. Das ist verboten. Aber bedeutet das automatisch das Aus?

Die Streithähne der AfD vor dem Wahlprüfungsausschuss: Heinrich Löhmann (links) und Sergej Minich (Dritter von links).

Die Streithähne der AfD vor dem Wahlprüfungsausschuss: Heinrich Löhmann (links) und Sergej Minich (Dritter von links). Foto: Mündelein

Um diese Frage drehte sich die Debatte im Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bremen am Donnerstag. Auch dieses Forum nutzten die AfD-Vertreter zum offenen Streit. Sie warfen sich gegenseitig vor, unrechtmäßig einen eigenen Wahlvorschlag eingereicht zu haben.

Ein enormes Chaos in der Debatte

Reihenweise wurde auf Schiedsgerichtsurteile sowie auf Vorstandsbeschlüsse auf Bundes- und Landesebene verwiesen, auf Gerichtsurteile und mangelhafte Mitgliederversammlungen. Ein enormes Chaos. Aber muss der Ausschuss sich da durcharbeiten? Kann er die parteiinternen Querelen überhaupt lösen?

Die Ausschussvorsitzende Carola Janssen sieht das nicht so. Sie verweist auf Gesetze und Urteile, wonach es nicht die Aufgabe eines Wahlprüfungsausschusses ist, Schiedsrichter für die AfD zu spielen.

Demnach könnte es der Ausschuss kurz machen: Es gibt zwei Wahlvorschläge der AfD. Und weil das unzulässig ist, sind beide abzulehnen. Das würde das Aus für die AfD bei der Bürgerschaftswahl in der Stadt Bremen bedeuten.

Mehrere Ausschlussmitglieder forderten trotzdem eine Überprüfung der beiden Vorschläge auf mögliche Mängel. Fällt einer dabei durchs Raster, könnte der andere dann anerkannt werden, wenn er fehlerfrei ist.

Am 17. März muss der Ausschuss eine Entscheidung treffen. Dann gibt es womöglich weitere Gerichtsurteile, die klären, ob einer der Streithähne womöglich nicht berechtigt war, für die AfD einen Wahlvorschlag einzureichen.

Auch die Bremerhavener AfD könnte betroffen sein

Unklar ist, in welcher Form die Bremerhavener AfD von den Entscheidungen im Wahlbereich der Stadt Bremen betroffen sein wird. Je nach Lage könnte auch die Zulassung der AfD im Wahlbereich Bremerhaven betroffen sein.

Klaus Mündelein

Reporter

Klaus Mündelein kümmert sich im Bremer Büro um die Landespolitik. Er hat in Münster studiert und volontiert und kam vor fast 30 Jahren zur Nordsee-Zeitung.

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