Der AfD Landesverband Bremen hatte, vertreten durch den Rumpfvorstand, am 18. April beim Wahlprüfungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, mit der er die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai erreichen wollte. Das Wahlprüfungsgericht hat diesen Eilantrag als unzulässig abgelehnt.
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren ist kein gültiges Mittel
Das Wahlprüfungsgericht verweist zur Begründung auf § 54 BremWahlG, wonach Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den im Bremischen Wahlgesetz und in der Landeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden. Ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei jedoch weder im Wahlgesetz noch in der Landeswahlordnung geregelt.
Es entspreche der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass im Wahlverfahren Rechtsschutz grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen sei. Dies sei nicht zuletzt aus Gründen der Gewährleistung der termingerechten Durchführung einer Wahl zwingend und müsse auch für die Verhältnisse im Land Bremen gelten. Auch einen dem Wahlprüfungsverfahren vorgelagerten Rechtsbehelf der Nichtigkeitsfeststellung bei Wahlverfahrensakten mit gesteigertem Unrechtsgehalt – wie vom AfD Landesverband Bremen vorgetragen – kenne das Bremische Wahlgesetz nicht.
AfD-Streit führtr zum Ausschluss
Für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai wurden für die Alternative für Deutschland zwei Wahlvorschläge vorgelegt. Hintergrund war, dass innerhalb des AfD-Landesverbandes Bremen nach dem Landesparteitag vom 8. Mai Streit um die Gültigkeit der Vorstandswahlen entstanden war. Auf dem Parteitag waren Sergej Minich zum stellvertretenden Landesvorsitzenden und Mertcan Karakaya zum Schatzmeister gewählt worden. Die Position des Landesvorsitzenden blieb vakant. Die Gruppe bildete einen „Rumpfvorstand“.
Das Landesschiedsgericht der AfD erklärte später die Wahlen für nichtig und setzte einen Notvorstand ein, bestehend aus Heinrich Löhmann, Silke
Jünemann und Frank Magnitz. Der Notvorstand hat am 6.Dezember 2022 bei der Wahlbereichsleiterin einen Wahlvorschlag für die Bürgerschaftswahl eingereicht; durch den Rumpfvorstand wurde am 16. Januar 2023 ein Wahlvorschlag vorgelegt. Beide Vorschläge wurden vom Wahlbereichsausschuss zurückgewiesen. Diese
Entscheidung wurde am 23. März durch den Landeswahlausschuss bestätigt.