Niedersachsen

Hund in Oldenburg anmelden: Das gibt es zu beachten

Auch in Oldenburg sind Hundehalter gesetzlich verpflichtet, ihre Vierbeiner ordnungsgemäß anzumelden. Es gibt klare Richtlinien, wann und wie dies zu geschehen hat.

Golden Retriever Welpe

Die Hundeanmeldung in Oldenburg ist Pflicht und muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Auch Welpen sind von dieser Anmeldepflicht betroffen. Foto: unsplash

Gemäß dem niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sind Neuankömmlinge, Umzügler und ansässige Hundebesitzer gleichermaßen betroffen. Die An- bzw. Ummeldung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Weitere Details zur Hundesteuer und Anmeldung werden im Folgenden näher erläutert.

Hund anmelden in Oldenburg: Wann und warum anmelden?

Die Hundeanmeldung in Oldenburg ist Pflicht und muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Dies gilt sowohl für neu aufgenommene Hunde als auch für Tiere, die bei einem Umzug mitgebracht werden.

Auch Welpen sind von dieser Anmeldepflicht betroffen und sollten spätestens angemeldet werden, wenn sie ihren zweiten Lebensmonat abgeschlossen haben. Die Hundesteuerpflicht beginnt für alle Hunde – egal, ob Zwergspitz, Mischling oder verschiedenste Schäferhunde-Arten – ab Vollendung des dritten Lebensmonats.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung

Die Anmeldung kann auf verschiedene Weisen erfolgen: online, formlos schriftlich, per Mail, per Post oder per Fax. Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten die Hundebesitzer eine Steuermarke. Diese Marke muss vom Hund außerhalb der eigenen vier Wände sichtbar getragen werden. Im Falle einer persönlichen Vorsprache wird die Marke sofort ausgehändigt, während sie bei einer schriftlichen Anmeldung zusammen mit dem Bescheid verschickt wird.

Hundesteuer und Haltung gefährlich eingestufter Hunde in Oldenburg - Kosten und Vorschriften im Überblick

Allgemeine Hundesteuer - Die Hundesteuer in Oldenburg richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde und staffelt sich jährlich wie folgt: Für den ersten Hund fallen 108 Euro an, für den zweiten Hund sind es 132 Euro und für jeden weiteren Hund beträgt die Jahresgebühr 168 Euro.

Diese Staffelung zielt darauf ab, Hundehalter entsprechend der Anzahl ihrer Vierbeiner unterschiedlich zu besteuern, wobei die Gebühren für zusätzliche Hunde progressiv ansteigen.

Steuer für Listenhunde

Für Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden, wie Pitbull-Terrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen, gelten spezielle Steuersätze und Auflagen. Die Haltung dieser Hunde erfordert eine behördliche Erlaubnis gemäß dem Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG).

Die rechtliche Grundlage für die Haltung gefährlicher Hunde in Niedersachsen bildet das niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). In einigen Gemeinden und Städten wird zusätzlich zur Hundesteuer eine höhere Abgabe für diese Hunderassen erhoben.

Befreiungen und Ermäßigungen der Hundesteuer

Die Hundesteuer in Oldenburg kann unter bestimmten Umständen durch Befreiungen oder Ermäßigungen reduziert werden. Besonders hervorzuheben sind dabei Befreiungen für Blindenführhunde sowie Hunde, die aus dem Tierheim stammen.

Um von diesen Vergünstigungen zu profitieren, ist es erforderlich, bestimmte Verfahren beim Hund anmelden, in Oldenburg zu beachten. Dies beinhaltet beispielsweise die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses, das die besondere Funktion des Hundes bestätigt.

Die Hundesteuermarke in Oldenburg

Die Hundesteuermarke spielt eine zentrale Rolle bei der Hundeanmeldung in Oldenburg und muss vom Hund deutlich sichtbar getragen werden. Diese Marke dient als Identifikationsnachweis. Die Entrichtung der Hundesteuer erfolgt in vier gleichen Quartalsbeträgen, die jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig sind.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Steuer beginnt, sobald der Hund seinen dritten Lebensmonat vollendet hat. Es ist ratsam, den erhaltenen Steuerbescheid sorgsam zu verwahren. Hundehalter haben die Möglichkeit, die fällige Hundesteuer direkt vom Bankkonto abbuchen zu lassen.

Abmeldung und Ummeldung eines Hundes in Oldenburg

Die Abmeldung eines Hundes in Oldenburg ist ein unverzichtbarer Schritt, der in verschiedenen Situationen erforderlich ist, darunter Wegzug, Tod oder Weitergabe des Hundes. Im Falle eines Umzugs oder einer Adressänderung können Hundehalter mit einer Ummeldung ihre Informationen aktualisieren.

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