Wieso die Magistratsreform nun für mausetot erklärt wird, erschließt sich nicht. Der Weg, mit einem Gesetzesentwurf sich doch noch die Einschätzung des Staatsgerichtshofs einzuholen, besteht weiterhin. Entweder mit Hilfe des Senats oder der Bürgerschaftsfraktionen. Das sind die Bremer, die in etlichen Bürgerschaftsdebatten die Unterstützung des Landesgesetzgebers bei der Reform versprochen hatten, den Bremerhavener Politikern schuldig. Ihr Hinweis, dass zentrale Punkte auf keinen Fall umgesetzt werden können und es kein anderes Beispiel gibt für eine Kommune mit politischen Beamten, überzeugt nicht, wenn es um einen Gesetzesentwurf geht. Immerhin waren Senat und Bürgerschaft vor nicht allzu langer Zeit bereit gewesen, den Umschlag von Kernbrennstoffen im Hafen mit einem gesetzgeberischen Winkelzug zu verbieten, bei dem mit Nachdruck das Scheitern vorm Bundesverfassungsgericht vorhergesagt wurde. Wieso die Bremer beim Beamtenstatus eines Dezernenten nun der Mut verlässt, obwohl hier wenigstens der Ausgang offen ist, bleibt schleierhaft.