Bremen

AfD-Einspruch abgelehnt: Bremer Bürgerschaftswahl ist gültig

Die Bremer Landtagswahl vom 14. Mai ist vorläufig gültig und muss nicht wiederholt werden.

Ein Wählerverzeichnis liegt beim Prozessauftakt in einem Saal des Bremer Verwaltungsgerichts auf einem Tisch.

Ein Wählerverzeichnis liegt beim Prozessauftakt in einem Saal des Bremer Verwaltungsgerichts auf einem Tisch. Foto: Focke Strangmann

Das hat das Wahlprüfungsgericht in Bremen am Dienstag entschieden. Das Gericht wies vier Einsprüche aus der im Land Bremen zerstrittenen AfD zurück. Die Partei war nicht zu der Wahl zugelassen worden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Beschlusses kann mit einer Beschwerde der Staatsgerichtshof angerufen werden. Gegen die Bürgerschaftswahl waren insgesamt acht Einsprüche eingegangen. Am 7. November wies das Gericht bereits vier zurück.

Redaktion

Wir arbeiten täglich an den wichtigsten News und spannendsten Themen aus Bremerhaven, dem Cuxland, der Wesermarsch und dem Landkreis Rotenburg und bringen sie zu Ihnen auf das Smartphone, den Computer oder in die Zeitung.

0 Kommentare
Newsletter Der KZW-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
PASSEND ZUM ARTIKEL
nach Oben