Die Ausgangslage: Der Angeklagte hatte in seiner Erklärung verlesen, dass seine Mutter Ekaterina B. getötet hat - und nicht er. Diese Version deckte sich mit der von der Mutter. Sie hatte bereits zuvor in ihrer Zeugenaussage zugegeben, Ekaterina B. getötet zu haben. Doch stimmt das? Das Gericht schien Zweifel an der Aussage gehabt zu haben. Die Mutter des Angeklagten blieb auf freiem Fuß. Am Montag eröffnete der Vorsitzende Richter die Befragung des Angeklagten. Es ging um Detailfragen rund um Zeitpunkt der Tötung. Im Publikum saß wieder die Mutter des Angeklagten. Auch die Mutter von Ekaterina B. verfolgte an der Seite einer Dolmetscherin den Prozess. Sie tritt als Nebenklägerin auf.
Einen ausführlichen Bericht zum heutigen Prozesstag lesen Sie später bei uns.