Um den steigenden Klimaschutz-Anforderungen Rechnung zu tragen, führt Bremen eine weitgehende Pflicht zum Ausbau von Solardächern ein. Eine entsprechende Gesetzesvorlage haben die Deputationen für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie Mobilität, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch beschlossen. Im Wesentlichen regelt der Gesetzesentwurf eine allgemeine Pflicht bei Neubauten zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche und eine anlassbezogene Photovoltaikpflicht für Eigentümer von Bestandsgebäuden, wenn das Dach des Gebäudes grundlegend saniert und die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden. Ab Mai wird das Gesetz in Kraft treten, für Dachsanierungen gilt die Pflicht ab 1. Juli 2024, bei Neubauten ab 1. Juli 2025. (pm/mcw)